Die EU schreibt ab 2026 einen einheitlichen Typ-2-Modus-3-Standard für alle neuen privaten AC-Ladegeräte vor
Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/656 der Europäischen Kommission trat am 8. Januar 2026 vollständig in Kraft, und am 21. Juli dieser Woche wurde eine offizielle ergänzende Auslegung veröffentlicht, die verbindliche Standards für tragbare Ladegeräte für Elektrofahrzeuge (Ladepistolen) im Haushalt klarstellt. Alle neu verkauften privaten tragbaren AC-Ladegeräte mit einer Leistung über 3,7 kW müssen für das dreiphasige Laden im Modus 3 mit IEC 62196-2-poligen 2 7-Anschlüssen ausgestattet sein. Tragbare einphasige 3,7-kW--Ladegeräte mit geringem Stromverbrauch können Standard-Schuko-Mode-2-Steckdosen verwenden, müssen aber weiterhin mit Typ-2-Pistolen kompatibel sein. Die Verordnung erzwingt einheitliche Plug & Charge-Kommunikationsprotokolle (ISO 15118) für intelligente tragbare Ladegeräte, die als Grundkonfigurationen ein Touch-LCD, geplantes Laden und vollständigen Leck-/Überstromschutz erfordern. Nicht konforme Ladepistolen und tragbare Ladegeräte des Typs 2 werden ab September 2026 von der EU-Zollabfertigung ausgeschlossen, was sich direkt auf chinesische Hersteller von Elektrofahrzeug-Ladegeräten auswirkt, die nach Europa exportieren.
